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  • IFD - Integrationsfachdienst Kleve

    IFD - Integrationsfachdienst Kleve

    Der IFD im Kreis Kleve...

    ...steht Ihnen auf der Suche nach Arbeit mit Rat und Tat zur Seite.
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Willkommen beim Integrationsfachdienst (IFD) Kleve

Integrationsfachdienst (IFD) – Hilfe für behinderte Menschen im Arbeitsleben

  • Der IFD Kleve berät, wenn sie Probleme bei ihrer Arbeit haben.
  • Der IFD Kleve hilft, wenn sie einen neuen Arbeitsplatz suchen. 
  • Der IFD Kleve berät Arbeitgeber, die eine Person mit Behinderung einstellen möchten. 
  • Der IFD Kleve hilft Betrieben dabei, die richtige Person zu finden. 
  • Der IFD Kleve begleitet Schülerinnen und Schüler mit Handicap beim Übergang von der Schule in den Beruf. 
  • Die Beratungsstellen des IFD sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
  • Die Beratungsstellen des IFD sind ohne Stufen zu erreichen.
  • Die Beratung des IFD Kleve ist für Betroffene kostenfrei.
  • Die Beraterinnen und Berater haben Schweigepflicht.
  • Der IFD Kleve arbeitet im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes.
Ihre Persönliche Beratung

IFD Kleve

02821 - 71385-18
verwaltung@ifd-kleve.de
Bensdorpstraße 14
47533 Kleve
  • Montag - Donnerstag:
    08:00 bis 15:30 Uhr
  • Freitag:
    08:00 bis 13:30 Uhr
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Wie der IFD hilft

Wir vom IFD Kleve bieten Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Wir beraten auch Arbeitgeber. Unsere Beraterinnen und Berater sind für unterschiedlichste Behinderungen geschult. Die Unterstützung für Menschen mit Sehbehinderung übernimmt für uns der IFD Sehen in Düsseldorf. Menschen mit Hörbehinderung unterstützt für uns der IFD Essen.

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In welchem Auftrag arbeitet der IFD?

Bundesagentur für Arbeit / Rehabilitationsträger / Träger der Sozialhilfe

Der IFD ist vom LVR-Inklusionsamt beauftragt.
Das LVR-Inklusionsamt ist zuständig für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen.
Träger des LVR-Inklusionsamtes im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Das LVR-Inklusionsamt hat freie Träger beauftragt.
Dies ist zum Beispiel SOS-Kinderdorf e.V. mit dem IFD Kleve.

 

Die Beratung des IFD ist für betroffene Menschen kostenfrei.
Betroffene Menschen können sich direkt an den IFD wenden.
Der IFD benötigt jedoch einen Auftrag:

  • vom LVR-Inklusionsamt
  • der Bundesagentur für Arbeit
  • von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • von einem Träger gesetzlichen Unfallversicherung
  • von einem Träger der Sozialhilfe
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